AGBs - Wermelskirchenener Musik-Tour

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mit der Bezahlung der Eintrittskarte akzeptiert der Teilnehmer die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wermelskirchener Musik Tour.

§ 1 Geltungsbereich & Allgemeines
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Wermelskirchener Musik Tour | Eich 1 | 42929 Wermelskirchen, zu erreichen unter Tel.: 02196- 6255 (nachfolgend Organisator) und dem Teilnehmer zur durchgeführten Musik Veranstaltung.
2. Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers (aus Vereinfachungsgründen erfolgt die Bezeichnung nur in männlicher Form) gegenüber dem Organisator sind an die unter Abs. 1 genannten Kontaktdaten des Organisators zu richten.

§ 2 Teilnahme
1. Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Bezahlung der Eintrittskarte voraus.
2. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erklärt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.

§ 3 Eintrittskarte & Rückerstattung
1. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wird ein Eintrittspreis in Höhe von 5,-€ zuzüglich Vorverkaufsgebühr erhoben.
2. Es besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.
3. Muss eine bereits begonnene Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen abgebrochen werden, besteht ebenfalls kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.
4. Muss die Veranstaltung aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, besteht kein Rückerstattungsanspruch des Teilnehmers.

§ 4 Sicherheitsmaßnahmen & Pflichten des Teilnehmers
1. Sämtliche, von den Teilnehmern zu beachtenden, organisatorischen Maßnahmen gibt der Organisator rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei auf der Internetseite des Organisators oder direkt vor Ort am Tag der Veranstaltung.
2. Den Anweisungen des Organisators und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals und der Polizei ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Organisator berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung auszusprechen.
5. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr besteht in den Fällen der Absätze 1 und 2 nicht.
6. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

§ 5 Haftungsausschluss
1. Die Veranstaltung finden nur in Innenräumen statt. Sollte der Organisator jedoch aufgrund höherer Gewalt, entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Organisators gegenüber dem Teilnehmer.
2. Der Veranstalter haftet nicht für Folgen beim Teilnehmer liegenden, gesundheitlichen Risiken.
3. Der Veranstalter haftet nicht für Störungen der Vertragserfüllung infolge höherer Gewalt.
4. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für unentgeltlich verwahrte Gegenstände sowie für (nicht schuldhaft durch den Organisator verursachte) Schäden an der Kleidung oder das Equipment des Teilnehmers.
 
§ 6 Versicherung
1. Der Organisator führt die Veranstaltung mit größter Sorgfalt durch. Trotzdem lassen sich Unfälle nicht völlig vermeiden. Der Teilnehmer erkennt an, dass der Organisator für den Teilnehmer keine Versicherung abgeschlossen hat.
2. Der Abschluss von Versicherungen (einschließlich einer Unfall‐ und Sachversicherung) fällt somit in die alleinige Verantwortung des Teilnehmers. Der Organisator empfiehlt allen Teilnehmern, einen solchen Versicherungsschutz nach eigenem Ermessen abzuschließen.

§ 7 Datenerhebung und ‐Verwertung
1. Zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung erhebt der Organisator gegebenenfalls entsprechende personenbezogene Daten. Jeder Teilnehmer willigt gegenüber dem Organisator und dessen Erfüllungsgehilfen unwiderruflich sowie sachlich und zeitlich unbegrenzt in die Benutzung, Verbreitung und Veröffentlichung von Bildmaterial, Filmaufnahmen und Printmedien zu veranstaltungsbezogenen Werbezwecken ohne Anspruch auf Vergütung, ein.  

§ 8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Punkte unwirksam sein, so tritt die, diesen Geschäftsbedingungen an der nächsten stehenden gesetzlichen Regelung in Kraft. Die übrigen Punkte bleiben weiterhin wirksam. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wermelskirchen, NRW.

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